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Kinderarbeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Allgemein
    2. Arbeitsrecht/Sozialrecht: 

    Allgemein

    darunter versteht man die - evtl. verdeckte - gewerbliche Beschäftigung von Kindern. In nahezu allen Ländern der Erde existieren Gesetze, die Kinderarbeit für Kinder unterhalb eines unterschiedlich festgelegten Mindestalters verbieten; die Durchsetzung ist allerdings in vielen Entwicklungsländern defizitär. Ob und inwieweit Kinderarbeit ethisch problematisch ist, hängt v.a. von der Art der Beschäftigung, der Intensität und den dabei auftretenden Belastungen und Gefährdungen ab. Aufgrund der oft unterbleibenden Schulbildung sowie der Behinderung körperlicher und geistiger Reifung des Kindes ist Kinderarbeit nicht nur für die Kinder selbst, sondern auch für die Gesellschaft langfristig von Nachteil. Allerdings stellt sie für die Betroffenen und ihre Familien kurzfristig oft die einzige Möglichkeit zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts dar.

    Arbeitsrecht/Sozialrecht: 

    Jugendarbeitsschutz.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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