Direkt zum Inhalt

Fremdkapital

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Kreditkapital, Schulden. 1. Begriff: Bezeichnung für die in der Bilanz ausgewiesenen Schulden der Unternehmung (Verbindlichkeiten und Rückstellungen), die rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sind.

    Gegensatz: Eigenkapital.

    2. Ausweis: a) Einzelunternehmen und Personengesellschaften haben ihr Fremdkapital gesondert auszuweisen und hinreichend (Mindestgliederung „Verbindlichkeiten” und „Rückstellungen”) aufzugliedern (§ 247 I HGB).

    b) Für Kapitalgesellschaften besteht eine detaillierte Aufgliederungspflicht (§ 266 III HGB).

    Vgl. auch Verbindlichkeiten, Verbindlichkeitenspiegel.

    3. Wirtschaftliche Bedeutung: Fremdkapital dient der Finanzierung des Unternehmensvermögens. Der Fremdkapitalgeber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, er ist Gläubiger (vgl. jedoch Wandelschuldverschreibungen), der einen Anspruch auf Rück- bzw. Auszahlung (Tilgung) und ggf. Zinszahlung hat. Das Fremdkapital wird der Unternehmung durch den Fremdkapitalgeber langfristig (Anleihen, Hypotheken etc.) bzw. mittel- oder kurzfristig zur Verfügung gestellt oder entsteht aus dem Umsatzprozess (z.B. Verpflichtungen aus Ertragsteuern, Provisionsverpflichtungen u.Ä.).

    Zur Substitution von Fremdkapital durch Leihe oder Miete von Sachwerten vgl. Leasing.

    4. Beurteilung: Fremdfinanzierung, Finanzierungsgrundsätze, Finanzierungsregeln

    5. Steuerliche Behandlung: Schulden.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com