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Revision von Jahrmarkt vom 02.12.2009 - 15:24

Jahrmarkt

Definition: Was ist "Jahrmarkt"?

Form des Markthandels

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    Form des Markthandels; regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art anbietet (§ 68 II GewO).

    Vgl. auch Spezialmarkt, auf dem nur Waren bestimmter Art angeboten werden.

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