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Revision von Marktveranstaltungen vom 02.12.2009 - 15:24

Marktveranstaltungen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    regelmäßig an bestimmten Plätzen wiederkehrende Zusammenkünfte von Verkäufern (Anbietern) und Käufern (Nachfragern) mit dem Ziel der Distribution von Waren und/oder des gegenseitigen Informationsaustausches. Veranstaltungsort, Zeitpunkt und Dauer, Teilnehmerkreis sowie die Geschäftsusancen sind klar geregelt.

    Arten:
    (1) Marktveranstaltungen auf Großhandelsebene: Messe, Börse;
    (2) Marktveranstaltungen auf Groß- und Einzelhandelsebene: Auktion, Versteigerung, Ausstellung, Mustermesse, Musterung, Einschreibung, Ausschreibung;
    (3) Marktveranstaltungen auf Einzelhandelsebene: Jahrmarkt, Wochenmarkt.

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