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Revision von C-Klauseln vom 08.02.2013 - 10:56

C-Klauseln

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    Die C-Klauseln der Incoterms sind – wie die F-Klauseln –  Absendeverträge (shipment con­tracts). Im Unterschied zu den F-Klauseln muss der Verkäufer aber bei C-Klauseln auch den Transportvertrag (ggf. auch den Versicherungsvertrag) bis zum Bestimmungsort abschließen und die entsprechenden Kosten tragen.

    Alle C-Klauseln sind sog. Zwei-Punkt-Klauseln, weil der Gefahrenübergang im Abgangsort erfolgt und der Kostenübergang im Bestimmungsort. Unbeschadet des Gefahrenüber­gangs erfolgt der Eigentumsübergang i.d.R. erst am Bestimmungsort durch Übergabe der Ware bzw. entsprechender Papiere (z.B. Konnossement). Die Übergabe markiert also den Lieferort.

    Vgl. auch CFR, CIF, CPT, CIP, D-Klauseln.

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