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Teilhaberbetrieb

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    mögliche Form des Dialogbetriebs bei einem Mehrplatzrechner. Mehrere Benutzer arbeiten gleichzeitig über Terminals gemeinsam mit einem in der Zentraleinheit befindlichen Anwendungsprogramm. Dieses muss für die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Benutzer geeignet (d.h. parallel nutzbar) sein. Das Betriebssystem (BS) bzw. der TP-Monitor des Rechners muss dafür sorgen, dass Benutzer, die gleichzeitig auf dieselben Daten zugreifen wollen, sich nicht gegenseitig blockieren.

    Alternative zum Teilhaberbetrieb: Teilnehmerbetrieb.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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