Zitierfähige Version
- Revision von Abrufrisiko vom 22.07.2009 - 11:12
- Revision von Abrufrisiko vom 01.03.2010 - 15:22
- Revision von Abrufrisiko vom 05.05.2010 - 08:32
- Revision von Abrufrisiko vom 17.05.2011 - 08:57
- Revision von Abrufrisiko vom 21.02.2013 - 17:04
- Revision von Abrufrisiko vom 21.12.2017 - 16:34
- Revision von Abrufrisiko vom 19.02.2018 - 14:45
Abrufrisiko
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
engl: Call Risk, Begriff aus dem Kreditwesen: Gefahr einer unerwarteten Inanspruchnahme von Kreditzusagen (aktivisch) bzw. von unplanmäßigen Verfügungen von Gläubigern über ihre Einlagen (passivisch).
Das Abrufrisiko ist eine Form des Liquiditätsrisikos, unter dem allg. die Gefahr verstanden wird, dass Kapitalzu- und ‑abflüsse zulasten der Liquidität nicht aufeinander abgestimmt auftreten. Zur Begrenzung des Liquiditätsrisikos verlangt die europäische Bankenaufsicht die Einhaltung bestimmter Liquiditätsanforderungen, wobei liquiditätswirksame Zahlungen erfasst und bewertet werden. Auf nationaler Ebene erwartet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von den Kreditinstituten ein bankinternes Risikomanagement (entsprechend der Mindestanforderungen an das Risikomanagement - MaRisk - BTR 3).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon