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Patentblatt

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) herausgegeben (§ 32 I Nr. 3 PatG) und enthält die im PatG vorgeschriebenen Veröffentlichungen, nämlich Hinweise auf die Möglichkeit der Akteneinsicht (Offenlegung), der Patenterteilung und Gebrauchsmustereintragung (Patent), des Antrags auf Neuheitsrecherche und der Mitteilung ihres Ergebnisses (§ 43 III 1, VII PatG), über den Prüfungsantrag (§§ 43 III, 44 IV PatG) und über eine Teilung des Patents im Einspruchsverfahren (§ 60 II PatG). Daneben werden laufend Hinweise auf die Veröffentlichung der Patente gebracht, die vom Europäischen Patentamt (EPA) für die Bundesrepublik Deutschland erteilt werden, ferner Hinweise auf vom internationalen Büro der WIPO in deutscher Sprache veröffentlichte internationale Patentanmeldungen mit der Bundesrepublik Deutschland als Bestimmungsstaat. Das vom Europäischen Patentamt herausgegebene Europäische Patentblatt enthält Hinweise auf die Eintragungen in das Europäische Patentregister, nämlich Angaben über die veröffentlichten europäischen Patentanmeldungen, den europäischen Recherchebericht und die Erteilung des europäischen Patents (Art. 129 EPÜ, Regel 143 AO EPÜ).

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