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Revision von Steuerverbund vom 21.02.2013 - 15:44

Steuerverbund

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    1. Begriff: Steuerarten, deren Steuerertragshoheit sich gemäß dem Verbundsystem auf mehrere öffentliche Aufgabenträger verteilt.

    2. Arten: a) Einzelverbund: Das Aufkommen einer einzelnen Steuer wird aufgeteilt; Gesamtverbund: Das Aufkommen mehrerer Steuern wird aufgeteilt.
    b) „Kleiner” Steuerverbund: Steuerverbund zwischen Bund und Ländern, in der Bundesrepublik Deutschland Körperschaft- und Umsatzsteuer; „großer” Steuerverbund: Steuerverbund zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, z.B. Einkommen- und Gewerbesteuer.

    3. Messzahl: Steuerverbundquote.

    Vgl. auch Finanzverfassung, Finanzausgleich.

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