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Stammbelegschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Stammpersonal; Bezeichnung für bewährte Fachkräfte in Industrieunternehmen, die i.d.R. sehr lange im Betrieb tätig sind, den „Stamm“ der Belegschaft bilden und auch in Krisenzeiten möglichst nicht entlassen werden.

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