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Ursprungsbezeichnung

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Kennzeichenrechts für geografische Herkunftsangaben, mit denen der Verkehr bez. der gekennzeichneten Ware bes. Preis- oder Gütevorstellungen verbindet. Sie können auf Antrag in ein europäisches Register eingetragen werden; mit ihrer Eintragung endet ihr Schutz nach nationalem Recht und bestimmt sich ausschließlich nach den Vorschriften des EU-Rechts.

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