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Revision von Alterswerbung vom 06.02.2013 - 11:40

Alterswerbung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Werbung eines Unternehmens mit einer Altersangabe; sie ist zulässig, wenn sie wahr ist, sonst liegt irreführende Werbung vor (§ 5 UWG). Erforderlich ist je nach Bezugnahme der Werbung (Firma, Geschäftsgegenstand) Kontinuität über die behauptete Zeitspanne.

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