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Nebentätigkeit

Definition: Was ist "Nebentätigkeit"?

Berufstätigkeit, die von Erwerbspersonen neben ihrem Hauptberuf ausgeübt wird.

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Arbeitsrecht
    2. Steuerrechtliche Behandlung
    3. Sozialversicherung

    Berufstätigkeit, die von Erwerbspersonen neben ihrem Hauptberuf ausgeübt wird.

    Arbeitsrecht

    Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) schützt auch die Freiheit, mehrere Arbeitsplätze (mehrere Arbeitsverhältnisse) gleichzeitig zu haben.

    Beschränkungen: a) Nebentätigkeit darf nicht so weit gehen, dass Pflichten aus dem ersten Arbeitsverhältnis verletzt werden; b) Gesamtarbeitszeit bei mehreren Arbeitgebern darf die Höchstgrenze des Arbeitszeitgesetzes nicht übersteigen; c) während des Urlaubs ist eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit nicht zulässig (§ 8 BUrlG); d) gleichzeitige Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen im Geschäftsbereich des Arbeitgebers setzt dessen Zustimmung voraus (§ 60 I HGB; Wettbewerbsverbot). Bes. Regelungen gelten für die Nebentätigkeit der Beamten nach dem Beamtengesetz.

    Steuerrechtliche Behandlung

    Nebeneinkünfte.

    Sozialversicherung

    geringfügige Beschäftigung.

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