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Einkaufspolitik

Definition: Was ist "Einkaufspolitik"?

Einkaufspolitik ist ein Teilgebiet der Unternehmenspolitik, das sich mit der Bestimmung von Zielen des Einkaufs und der Festlegung von Instrumenten zur Zielverwirklichung befasst. Wesentliche Ziele der Einkaufspolitik sind die Sicherung der Versorgung mit dem in quantitativer und qualitativer Hinsicht richtigen Material sowie die Minimierung der damit verbundenen Kosten.

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    Teilgebiet der Unternehmenspolitik, das sich mit der Bestimmung von Zielen des Einkaufs und der Festlegung von Instrumenten zur Zielverwirklichung befasst. Wesentliche Ziele der Einkaufspolitik sind die Sicherung der Versorgung mit dem in quantitativer und qualitativer Hinsicht richtigen Material sowie die Minimierung der damit verbundenen Kosten. Die Gewichtung der einzelnen Ziele erfolgt in Abstimmung mit der Unternehmensstrategie.

    Teilbereiche: a) Die Kontraktpolitik beinhaltet die vertragliche Ausgestaltung des Einkaufs sowie die Festlegung von Preisen, Konditionen und Gewährleistungsansprüchen. Mögliche Vertragsformen sind Rahmenverträge, Abrufverträge und Sukzessivlieferungsverträge. Während bei Rahmenverträgen die Qualität der Ware und die Liefer- und Zahlungsbedingungen festgelegt werden, beinhalten Abrufverträge zusätzlich Spannbreiten bez. des Preises und der Liefermenge, die innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abgenommen werden müssen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen bez. der Lieferzeitpunkte werden in Sukzessivlieferungsverträgen getroffen. Inhalt der Preisgestaltung ist die Bildung fixer oder variabler Preise. Variable Preise können sich z.B. an den tagesüblichen Listen- bzw. Börsenpreisen orientieren oder durch Bindung an Lohn- oder Rohstoffindizes an Veränderungen in der Kostenstruktur der Lieferanten. Eine weitere Einflussmöglichkeit auf den Einkaufspreis ist die Vereinbarung von Preiskonditionen, wie die Gewährung von Rabatten, Boni oder Skonti sowie die Vereinbarung der Lieferkonditionen wie z.B. "frei Haus" oder "ab Werk". Gewährleistungsansprüche beschreiben das Recht auf Wandlung, Lieferung mangelfreier Ware, Preisminderung oder Schadensersatz, soweit die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges fehlerbehaftet war.

    b) Lieferantenpolitik: Teilbereiche sind die Lieferantenauswahl, das Lieferantenbeziehungsmanagement und die Festlegung der Form organisatorischer Zusammenarbeit mit dem Lieferanten.
    (1) Einflussfaktoren auf die Lieferantenauswahl sind Preis und Qualität der Ware, Preis- und Lieferkonditionen, der Lieferservice, strategische Aspekte der Zusammenarbeit und eher nachrangig die Möglichkeit zu Gegengeschäften. Entscheidungstatbestände der Lieferantenauswahl sind Anzahl und Größe der Lieferanten. Während ein Lieferant (single sourcing) i.d.R. gleichbleibende Qualität der eingekauften Waren und eine reibungslose Abwicklung des Bestellvorganges ermöglicht, liegen die Vorteile bei der Wahl mehrerer Lieferanten (multible sourcing) v.a. in der besseren Markt- und Preistransparenz sowie in einer gesicherteren Beschaffung. Einflussfaktoren auf Entscheidungen bez. der Lieferantengröße bilden neben Preis, Qualität und Konditionen die Flexibilität des Lieferanten und das zu erwartende Abhängigkeitsverhältnis voneinander.
    (2) Das Lieferantenbeziehungsmanagement (SRM - Supplier Relationship Management) zielt auf die Gestaltung einer langfristigen für beide Seiten zufriedenstellenden Lieferanten-Abnehmer-Beziehung .
    (3) Die Gestaltung der Form organisatorischer Zusammenarbeit mit dem Lieferanten im Rahmen der Lieferantenpolitik beinhaltet Maßnahmen der Lieferantenförderung und -entwicklung. Die Lieferantenförderung ist die aktive Unterstützung des Lieferanten bei der Lösung betrieblicher Probleme (z.B. durch Schulungen oder Beratungen). Die Lieferantenentwicklung befasst sich dagegen mit dem Aufbau neuer Lieferanten zur Deckung einer bisher nicht oder unbefriedigend erfüllten Nachfrage sowie mit der organisatorisch/technischen Weiterentwicklung bestehender Lieferanten.

    c) Die Anpassung der Einkaufspolitik an wirtschaftliche Schwankungen des Beschaffungsmarktes erfolgt im Rahmen der Marktanpassung. Sich wandelnde konjunkturelle Entwicklungen führen zu wechselnder Aufteilung der Verhandlungsmacht auf dem Markt. So können z.B. durch antizyklisches Einkaufsverhalten Preisvorteile genutzt und kurzfristig auftretende Angebotslücken abgedeckt werden.

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