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Kumulation

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    Inhaltsverzeichnis

    1. Wirtschaftstheorie
    2. Zollrecht

    Wirtschaftstheorie

    Ein sich selbstverstärkender Wirtschaftsprozess, z.B. Inflation, Deflation.

    Vgl. auch Wachstumstheorie.

    Zollrecht

    Nach den Bestimmungen vieler Präferenzabkommen ist es zur Erfüllung der Ursprungskriterien (Ursprung, Ursprungsregeln) zulässig, dass auch Produktionsvorgänge außerhalb des Staates bzw. des Zollgebietes, dessen Ursprung die Ware erhalten soll, „mitgezählt“ (kumuliert) werden, sodass die meist erforderliche Mindestwertschöpfung zur Erlangung der Ursprungseigenschaft leichter erreicht wird. Je nach Ausprägung des Präferenzabkommens können bilaterale oder multilaterale Kumulationen zulässig sein.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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