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Prohibitivpreis

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    oberer Grenzpreis eines Gutes, bei dem im Zuge von Preiserhöhungen eine positive Nachfrage gerade verhindert wird (prohibere = lat. verhindern). In einer individuellen oder aggregierten Nachfragefunktion ist ihm daher die Menge x = 0 zugeordnet, sodass der Prohibitivpreis ph allg. durch ph = p(x = 0) definiert ist. Bei einer normal verlaufenden linearen Nachfrage- oder Preisabsatzkurve markiert der Prohibitivpreis den Abschnitt auf der Preisachse. Lautet z.B. die zugehörige Preisabsatzfunktion x(p) = a - bp (mit der Sättigungsmenge a > 0 und dem Steigungspararamter b > 0), ist der Prohibitivpreis (Achsenabschnitt) durch ph = a/b > 0 bestimmt. Er gibt m.a.W. die Zahl der Preiseinheiten an, durch welche die Nachfrage von der Sättigigungsmenge (beim Nullpreis) ausgehend durch Preisanhebung auf den Wert Null schrumpft.

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