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öffentliches Gut

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Social Good, Kollektivgut. 1. Begriff: a) I.e.S.: Begriff zur Abgrenzung von Individualgütern bzw. privaten Gütern mithilfe bestimmter Merkmale.
    b) I.w.S. wird die Theorie der öffentlichen Güter mit der Theorie der öffentlichen Ausgaben und des Marktversagens identifiziert.

    2. Charakteristische Merkmale (Musgrave): a) Nichtanwendbarkeit des Ausschlussprinzips: Die Nutzung des öffentlichen Gutes kann nicht von der Zahlung eines Entgelts abhängig gemacht werden, da der Nutzungsausschluss z.B. aus technischen Gründen nicht durchsetzbar oder aus gesellschaftlichen Gründen unerwünscht ist.
    b) nicht rivalisierender Konsum (Nichtrivalitätsaxiom): Der den Individuen aus der Nutzung des öffentlichen Gutes zufließende Nutzen ist unabhängig von der Zahl der Nutzer (kein Überfüllungsproblem).
    c) Zusammenhang der beiden Gründe und externer Effekte: Während die Entscheidung über Art, Umfang und Verteilung privater Güter durch die dezentrale Abstimmung der individuellen Präferenzen über den Marktmechanismus erfolgt, ist die Entscheidung über die Erstellung öffentlicher Güter das Ergebnis eines kollektiven Willensbildungsprozesses (Kollektiventscheidung durch den Wahlmechanismus). Die genannten Merkmale verhindern eine effiziente Allokation dieser Güter über den Marktmechanismus (Marktversagen). Im Rahmen der Neuen Politischen Ökonomie wird allerdings versucht, auch die Entscheidungen über öffentliche Güter auf die individuellen Präferenzen zurückzuführen.
    d) Weitere Gründe für das Marktversagen und damit für die Rechtfertigung einer öffentlichen Gütererstellung: lange Reifezeiten von Investitionen und hohes Investitionsrisiko (Forschung und Entwicklung); langfristig sinkende Durchschnittskosten; intergenerative Effekte der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

    Vgl. auch meritorische Güter.

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