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Firmenkunden

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geschäftskunden (im Sinn von Nr. 2 III AGB Banken bzw. Nr. 3 II AGB Sparkassen); juristische Personen und im Handelsregister eingetragene Kaufleute (Selbstständige, Freiberufler, Handwerksbetriebe). Gruppe von Bankkunden, die sich im Hinblick auf die beanspruchten Bankleistungen von Privatkunden unterscheidet. Firmenkunden fragen vorrangig Finanzierungs- und Zahlungsverkehrsleistungen nach und weniger Geldanlageleistungen. Das Geschäft mit Firmenkunden wird dem Individualgeschäft zugerechnet, wobei allerdings auch Standardisierungen in der Abwicklung üblich sind.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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