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Diskriminierungstheorien

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Das Präferenzmodell als prominentestes Beispiel der neoklassischen Diskriminierungstheorien geht davon aus, dass sich Lohndifferenziale zwischen Arbeitnehmergruppen u.a. aus der Vorliebe von Unternehmern für bzw. aus dem Vorurteil von Unternehmern gegen bestimmte Gruppen erklären lassen (Taste for Discrimination).

    2. Im Konzept der statistischen Diskriminierung verfügen Unternehmer nur über unvollständige Informationen über die Produktivität einzelner Arbeitnehmer. Sie verwenden deshalb repräsentative, sozialstatistische Merkmale von Gruppen (z.B. Nationalität, Alter, Geschlecht, soziale Herkunft, Qualifikationsniveau) zur wahrscheinlichkeitstheoretischen Einschätzung der Eigenschaften von Gruppenmitgliedern. Gruppenmerkmale wirken damit unabhängig von ihrer tatsächlichen individuellen Ausprägung als Kosten sparende Indikatoren für die zu erwartende Produktivität des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer, deren tatsächliche Produktivität darüber (darunter) liegt, erhalten einen zu geringen (zu hohen) Lohn.

    3. Im Overcrowding-Ansatz werden die unterschiedlichen Knappheitsverhältnisse in vornehmlich von Männern und Frauen besetzten Berufen für einen Teil der Lohnunterschiede verantwortlich gemacht.

    Vgl. auch Arbeitsmarkttheorien.

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