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DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    mit Sitz in Berlin ist die Spitzenorganisation mittelständischer Kooperationen aus Handel, Handwerk und dem Dienstleistungsbereich. In ihm sind 2011 rund 320 Verbundgruppen mit rund 230.000 Mittelstandsunternehmen in 6 Landesverbänden vertreten. Der ZGV entstand 1992 durch Fusion des Zentralverbandes der genossenschaftlichen Großhandels- und Dienstleistungsunternehmen e.V. (ZENTGENO) und der Bundesvereinigung Deutscher Einkaufs- und Verbundgruppen des Handels e.V. (BEV) unter dem Namen Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V., mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.5.2011 Umbenennung in DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V. In 45 Wirtschaftszweigen wurde im Kooperationsgeschäft zwischen den Zentralen der Verbundgruppen und deren Mitgliedern ein Umsatz von über 130 Mrd. Euro (2011) erzielt. Der Gesamtumsatz der dem ZGV angeschlossenen mittelständischen Unternehmen belief sich auf rd. 350 Mrd. Euro. In seiner Funktion als Unternehmensverband nimmt der ZGV alle Verbandsfunktionen (Einflussnahme auf die Wirtschafts- und Branchenpolitik, Information für die Mitglieder, brachenbezogener Wissensaustausch in Erfa-Gruppen, Weiterbildung der Mitglieder und der Beschäftigten, Öffentlichkeitsarbeit für den gewerblichen Mittelstand u.a.) wahr. Als Arbeitgeberverband tritt der ZGV insofern auf, als seine Mitglieder freiwillig die trarifrechtlichen Leistungen der Landesverbände in Anspruch nehmen können. Eine verbandsinterne Funktion des ZGV ist auch in der Unternehmensberatung der Mitgliederbetriebe, etwa in Fragen von Fusionen, kartellrechtlichen und kooperationsstrategischen Themen und der Zentralregulierung zu sehen.

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