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genossenschaftlicher Finanzverbund

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Geplante und auf Dauer angelegte freiwillige Kooperation von rechtlich und ökonomisch eigenständigen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen des Genossenschaftssektors, die finanziell und personell verflochten sind und die ihre Leistungen direkt oder bei den Partnern am Markt anbieten. Dem genossenschaftlichen Finanzverbund ist die genossenschaftliche Bankengruppe zuzurechnen, die sich aus den Kreditgenossenschaften, der WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank AG sowie der DZ Bank AG (Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank) zusammensetzt. Zu den Instituten des Finanzverbundes gehören auch Spezialinstitute wie z.B. die Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG, die DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, die Münchener Hypothekenbank eG, die R+V-Versicherung, die TeamBank AG, die Union Investment, die WL Bank AG Westfälische Landschaft Bodenkreditbank sowie die VR Leasing AG. Die genossenschaftlichen Zentralbanken sowie die Spezialinstitute unterstützen die Volksbanken und Raiffeisenbanken (Kreditgenossenschaften) subsidiär, sodass diese in der Lage sind, ihren Mitgliedern nicht nur das Leistungsangebot einer Universalbank zu bieten, sondern ein breites, internationalen Maßstäben genügendes Leistungsspektrum. Über die enge Kooperation im genossenschaftlichen Finanzverbund lassen sich die Vorteile der Dezentralität (Nähe zum Kunden, selbstständige Entscheidungs- und Finanzkompetenz) mit den speziellen Leistungen der Verbundunternehmen kombinieren. Dadurch werden Mitglieder und Kunden sowie der Wettbewerb im dt. Bankensystem gefördert, zugleich bleibt auch ein flächendeckendes Angebot an Finanzdienstleistungen erhalten.

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