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Finanzkonzern

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Konzern, der primär die Verfolgung finanzieller Interessen und damit Kapitalkonzentration verbunden mit Risikostreuung anstrebt. Es besteht kaum ein Tätigkeitszusammenhang zwischen den Konzerngliedern; Unternehmen der Investitions- und Konsumgüterindustrien sind z.B. mit Kreditinstituten, Versicherungs-, Verkehrsunternehmen und Betrieben des Beherbergungsgewerbes verbunden.

    Vgl. auch Sachkonzern.

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