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Duldungsschuldner

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    ist, wer die Zwangsvollstreckung in von ihm verwaltetes Vermögen hinnehmen muss. Der Duldungsschuldner hat somit die Stellung eines Vollstreckungsschuldners und nicht die eines Haftungsschuldners.

    Vgl. auch Duldungspflicht.

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