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Versicherungswirtschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Versicherungswirtschaft ist zum einen ein Wirtschaftszweig von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung und zum anderen eine spezielle Betriebwirtschaftslehre - auch Versicherungsbetriebslehre genannt. Als Wirtschaftszweig mit Dienstleistungscharakter ist die Versicherungswirtschaft mit Aufgaben der Schadensverhütung und -regulierung und der Sammlung von Kapital betraut. Ferner werden risikoreiche Produktionen und Ausfuhrhandel von der Versicherungswirtschaft ermöglicht.

     

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