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Betriebwirtschaftslehre

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Betriebswirtschaftslehre ist ein Teilgebiet der Wirtschaftswissenschaften, das sich mit den einzelnen Unternehmen und deren betrieblichen Abläufen und ihrem wirtschaftlichen Handeln befasst. Die allgemeine Betriebswirtschaftslehre setzt sich aus den verschiedenen Sachfunktionslehren wie Produktion, Investition und Finanzierung, Forschung und Entwicklung (F&E), Marketing zusammen. Mit diesen Funktionslehren geht die Priorität bestimmter Fragen einher, deren Klärung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oberste Priorität haben.

    So sind die Fragen zum Standort, der Rechtsform, den Absatzmöglichkeiten und des entsprechenden Marketings, zum Einsatz der Produktionsfaktoren und der betrieblichen Leistungserstellung, als auch die Fragen zur Investition und Finanzierung von grundlegender Bedeutung. Als roten Faden durchziehen sie in Theorie und Praxis die allgemeine als auch die speziellen Betriebswirtschaftlehren. Die speziellen Betriebswirtschaftslehren beschäftigen sich mit den einzelnen Branchen der am Wirtschaftsleben Beteiligten wie Industrie, Handwerk, Banken und Versicherungen, Handel und ihren Spezifika in der Anwendung der Betriebswirtschaftslehre.

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