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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. I.w.S.: Sicherstellung von Zins- und Tilgungsdienst durch bestimmte Einnahmequellen.

    2. I.e.S.: Überführung (kurzfristiger) schwebender Schulden in (langfristige) fundierte Schulden; auch die Ablösung von Bankkrediten durch Emission von Obligationen oder Aktien; Letztgenanntes wird auch als refundieren bezeichnet.

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