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güterwirtschaftliches Denken

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine von Schmidt geforderte betriebswirtschaftliche Erfolgsauffassung (Bewertung), nach der Gewinn erst dann erzielt ist, wenn die Substanz (die realen Sachgüter des Betriebes) erhalten ist. Danach ist nicht der Anschaffungswert, sondern der Wiederbeschaffungswert bei der Gewinnermittlung zugrunde zu legen. Das güterwirtschaftliche Denken ist zweckmäßig bei Geldentwertung.

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