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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eiserner Bestand; Vorratsmenge, durch die nach statistischer Wahrscheinlichkeit auftretende potenzielle Entnahmeüberschreitungen, Überschreitungen der Beschaffungszeit/Lieferzeit oder Fehler hinsichtlich der Lieferungsbeschaffenheit ausgeglichen werden können.

    Bewertung des eisernen Bestandes als zusammengefasster Posten von Vermögensgegenständen des Vorratsvermögens mit Festwerten unter unverändertem Bilanzansatz in aufeinander folgenden Geschäftsjahren ist unter bestimmten Voraussetzungen (Festwert) handels- und steuerrechtlich anerkannt. Die ggf. mit dem eisernen Bestand betriebspolitisch angestrebte Substanzerhaltung kann durch Festbewertung beim eisernen Bestand (zur Vermeidung von Scheingewinnen durch Preissteigerungen) nur in den engen Grenzen des Festwertverfahrens erreicht werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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