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Rüstzeit (t)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    neben Ausführungszeit (ta) Teil der Auftragszeit (T). Rüstzeit umfasst im Sinn des Arbeitsstudiums alle Sollzeiten, die notwendig sind, um ein Arbeitssystem darauf vorzubereiten, einen Auftrag durchzuführen, ggf. noch zusätzliche Zeiten, um Arbeitssysteme nach Erledigung des Auftrags in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen.

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