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Ersatzinvestition

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Ersatz vorhandener Anlagen durch neue Investitionsobjekte. Ersatzinvestitionen umfassen Investitionen zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Leistungsfähigkeit (Reinvestition) oder zur Erhöhung der betrieblichen Leistungsfähigkeit (Erweiterungsinvestition bzw. Rationalisierungsinvestition).

    2. Bedeutung: Bestimmung des Zeitpunktes, zu dem ein bereits realisiertes Investitionsobjekt ersetzt werden soll. Die Bestimmung des optimalen Ersatzzeitpunktes kann z.B. durch die Kapitalwertmethode oder die MAPI-Methode erfolgen.

    Vgl. auch Nettoinvestitionen, Nutzungsdauer.

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