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Neuaufwurfsprinzip

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Prinzip bei der Planung, nach dem bei Erstellung eines Plans zu einem bestimmten Zeitpunkt alle Plangrößen von Grund auf neu ermittelt werden, unabhängig davon, ob bereits ein früherer Plan existiert, der sich auch noch auf zukünftige Zeiträume erstreckt. Frühere Planungen werden ignoriert.

    Gegensatz: Net-Change-Prinzip.

    2. Anwendung: Das Neuaufwurfsprinzip liegt sehr vielen computergestützten Planungssystemen und computergestützten Dispositionssystemen (Dispositionssystem) in der betrieblichen Datenverarbeitung zugrunde; früher bei Stapelbetrieb fast ausschließlich angewendet.

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