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Kopfpauschale

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Auf das Individuum bezogene, pauschalisierte Vergütungs- oder Finanzierungsform. Vorteile sind die Praktikabilität, der Anreiz zum effizienten Umgang mit den gewährten Mitteln bzw. die Abwesenheit negativer Erwerbsanreize durch in dieser Form erhobene Finanzierungsbeiträge.

    2. Vorschlag zur Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung: Anders als im bisherigen System sollen einkommensunabhängige, pauschale Beiträge oder Beitragsbestandteile festgesetzt werden. Je nach Ausgestaltung ist eine beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern dabei zumeist nicht mehr vorgesehen, für Kinder können reduzierte Sätze gelten. Soziale Härten sollen über das Steuer-Transfer-System abgefedert werden. Der jetzige Arbeitgeberbeitrag soll entfallen und einkommenserhöhend an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden.

    Vgl. auch Rürup-Kommission.

    3. Praktische Bedeutung: Mit den seit 2009 möglichen Zusatzbeiträgen der Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen und zum 1.1.2011 geänderten Regelungen zur Höhe dieser Zusatzbeiträge und zu einem darauf bezogenen Sozialausgleich werden Schritte in Richtung einer Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Kopfpauschalen unternommen (Gesundheitsreform).

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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