Direkt zum Inhalt

CAD

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Wirtschaftsinformatik/Industriebetriebslehre
    2. Zahlungsbedingungen

    Wirtschaftsinformatik/Industriebetriebslehre

    Abk. für Computer Aided Design. 1. Begriff: Computergestütztes Konstruieren, d.h. Entwurf von Produkten mit computerunterstützter Grafikerstellung.

    2. Ziele:
    (1) Kosten- und Zeitersparnis durch Automatisierung der Konstruktion und Zugriff auf genormte und bereits vorhandene Teile;
    (2) Erleichterung von Konstruktionsänderungen.

    3. Prinzip: CAD läuft in drei Phasen ab.
    (1) Konzipierung (Anforderungsanalyse, Erarbeitung von Lösungsvarianten, Bewertung von Lösungen),
    (2) Gestaltung (Konkretisierung der Lösungen, maßstablicher Entwurf, Aufstellung von Modellen),
    (3) Detaillierung (Darstellung der verwendeten Einzelteile, Detailentwurf). Der Detailentwurf mit den zugehörigen Stücklisten und Fertigungsunterlagen kann anschließend von der Arbeitsplanung (CAP) übernommen werden.

    4. Arten:
    (1) 2D-Geometrie-System: zweidimensionale Darstellung in Ebenen;
    (2) 3D-Geometrie-System: dreidimensionale Darstellung mithilfe von Kanten-, Flächen-, Volumenmodellen.

    Zahlungsbedingungen

    1. Cash Against Delivery: Zahlungsbedingung im Sinne von Nachnahme: Die Auslieferung der Ware beim Käufer durch den Frachtführer erfolgt nur gegen sofortige Bezahlung, ggf. (wenn vereinbart) gegen zahlungsnahe Instrumente (Scheck, Wechsel). Der Käufer kann dabei i.d.R. die Ware nicht vorher prüfen. Im Gegensatz zu Cash Against Documents sind dabei zur Übernahme der Ware keine Dokumente erforderlich.

    Neben Cash Against Delivery wird gleichbedeutend auch die Bezeichnung COD (Cash On Delivery) verwendet.

    2. Cash Against Documents (gleichbedeutend: Documents Against Payment (d/p)/ Payment Against Documents (p/d): a) Zahlungsbedingung, bei welcher der Käufer Dokumente “bezahlen” (kaufen) muss, die er für die Übernahme der Ware benötigt, wie z.B. ein Seekonossement oder ein Orderlagerschein).

    b)   Zahlungsbedingung, bei welcher der Verkäufer gegen Vorlage bestimmter Dokumente (welche den Käufer absichern, z.B. Liefernachweis, Qualitätszeugnisse) Zahlung erhält, wie z.B. beim Dokumentenakkreditiv.

    Bei d/a (documents against acceptance: Dokumente gegen Akzept-Inkassi) muss der Käufer für den Erhalt der Dokumente einen auf ihn gezogenen Wechsel akzeptieren bzw. einen Solawechsel ausstellen.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com