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Service-Rechenzentrum

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: selbstständiges Rechenzentrum, das Datenverarbeitungsaufgaben für andere Betriebe durchführt.

    Vgl. auch Outsourcing.

    2. Aufgaben sind u.a. Abwicklung des Massengeschäfts (z.B. computergestützte Lohn- und Gehaltsabrechnung) oder Zurverfügungstellen bestimmter Leistungen (z.B. Time Sharing zur Finanzplanung). Typischer Anbieter solcher Leistungen ist z.B. die DATEV e.G.

    3. Vorteile der Nutzung von Service-Rechenzentren: Verlagerung des Betriebsrisikos, kostengünstige Nutzung komfortabler Lösungen, weniger Overhead im eigenen Unternehmen. Nachteile sind die Abhängigkeit von externen Institutionen sowie eingeschränkte Einflussmöglichkeiten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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