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eingetragener Verein (e.V.)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Vereinsregister eingetragener Verein (§§ 21 ff. BGB). Der eingetragene Verein ist juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit. Er muss einen Vorstand haben; er kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden. Den Gläubigern haftet nur das Vereinsvermögen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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