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Kreditgenossenschaft

Definition: Was ist "Kreditgenossenschaft"?

Kreditgenossenschaften sind neben Privatbanken und Sparkassen eine wichtige Bankengruppe in Deutschland. Als Selbsthilfeorganisationen des gewerblichen und landwirtschaftlichen Mittelstandes stand ursprünglich die Kreditvergabe für die Mitglieder als Förderungsleistung im Vordergrund. Heute sind die Kreditgenossenschaften als Universalbanken tätig, bei denen das Nichtmitgliedergeschäft eine große Rolle spielt. Als genossenschaftliche FinanzGruppe bilden sie zusammen mit zwei Zentralbanken, zahlreichen Verbundunternehmen und Sonderinstituten einen Allfinanzverbund.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Genossenschaftsbank. 1. Begriff: Kreditinstitute, die als Grundzweck die wirtschaftliche Förderung ihrer Mitglieder durch bankübliche Geschäfte anstreben. Sie sind Kreditinstitute im Sinne von § 1 I KWG, da sie viele der dort aufgeführten klassischen Bankgeschäfte betreiben. Sie bilden neben den privaten Banken (Kreditbanken) und den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten (Sparkassen und Landesbanken) eine der drei Universalbankengruppen im dt. Bankensystem. Historisch gehen sie zurück auf die (ländlichen) Raiffeisenbanken und (städtischen) Volksbanken, die ab Mitte des 19. Jh. in Deutschland aber auch bald in anderen Ländern Europas und weltweit entstanden sind. Zu den Kreditgenossenschaften gehören außerdem die Institute bzw. Institutsgruppen, die als Selbsthilfeeinrichtungen einzelner Berufsgruppen entstanden sind, wie z.B. die Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, die BBBank eG (Beamte), kirchliche Kreditgenossenschaften, die PSD Banken (Postbeschäftigte) und Sparda-Banken (Eisenbahnbeschäftigte). Seit 1974 ist einer Kreditgenossenschaft das Nichtmitgliedergeschäft erlaubt.

    2. Aufgaben: Geschäftspolitisch geht bei der Kreditgenossenschaft grundsätzlich die Förderung ihrer Mitglieder einer maximalen Gewinnerzielung vor. Allerdings macht inzwischen das Nichtmitgliedergeschäft einen nicht unwesentlichen Anteil am Gesamtgeschäft aus. Kreditgenossenschaften arbeiten i.d.R. als Universalbanken und werden durch einen genossenschaftlichen Finanzverbund ("FinanzGruppe") unterstützt. Ein Teil der Kreditgenossenschaften betreibt nebenher das ländliche Warengeschäft.

    3. Rechtliche Besonderheiten: Rechtsform der Kreditgenossenschaft ist bis auf wenige Ausnahmen die eingetragene Genossenschaft (eG). Es besteht eine Sondervorschrift für die Berechnung des bankaufsichtlichen Eigenkapitals (Haftsummenzuschlag).

    4. Steuerliche Bedeutung: Genossenschaft.

    5. Bedeutung: Die 1.139 deutschen Kreditgenossenschaften hatten 2011 über 17 Mio. Mitglieder, unterhielten 13.075 Bankstellen und beschäftigten über 188.037 Mitarbeiter (Stand Ende 2012). Die Zahl der dt. Kreditgenossenschaften nahm in den letzten Jahren weiter fusionsbedingt leicht ab. Unter den Universalbankengruppen erreichten die Kreditgenossenschaften mit einer Bilanzsumme von 736,8 Mrd. Euro (einschließlich der beiden genossenschaftlichen Zentralbanken [DZ Bank und WGZ Bank]) einen Marktanteil von rd. 17,1 Prozent (30.06.2012). Auch in anderen europäischen Ländern, z.T. mit mehreren eigenständigen Gruppen, haben Kreditgenossenschaften eine große (kredit-)wirtschaftliche Bedeutung v.a. für den Mittelstand und Privatkunden.

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