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öffentlicher Personenverkehr

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Beförderung von Personen durch Unternehmen des öffentlichen Verkehrs. Der öffentliche Personenverkehr wird nach Entfernungsstufen in öffentlichen Personenfernverkehr und öffentlichen Personennahverkehr (öPNV) unterschieden. Der Regionalverkehr in der Fläche wird teilweise dem öffentlichen Personennahverkehr zugeordnet, weil er zumeist der Verbindung zwischen Umland und den Unter-, Mittel- und Oberzentren dient. Je nach benutztem Verkehrsweg wird weiter unterschieden zwischen Schienenverkehr, öffentlichen Straßenpersonenverkehr und Luftverkehr. Taxi- und Mietwagenverkehr haben sowohl öffentlichen als auch individuellen Charakter, weil sie zwar den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes unterliegen und hier als öffentliches Verkehrsmittel aufgefasst werden, aber individuell genutzt werden können.

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