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Eigeninteresse

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Allgemein: Eigeninteresse wird oft mit Egoismus oder Opportunismus gleichgesetzt. Normativ dominiert in der Tradition der Ökonomik allerdings die Bedeutung des wohlverstandenen bzw. aufgeklärten Eigeninteresses: „Die Lehre vom wohlverstandenen Interesse bewirkt keine restlose Selbstaufgabe, regt aber täglich zu kleinen Opfern an“, deren Grund in ihrer (ggf. langfristigen) Nützlichkeit für einen selbst liegen (Tocqueville). Mit Mandeville und v.a. Smith wird die Idee populär, dass die Verfolgung des Eigeninteresses bei geeigneten Rahmenbedingungen das allg. Wohlergehen fördern kann. Die ethisch relevante Unterscheidung lautet danach nicht Eigeninteresse vs. Moral, sondern (Verfolgung des) Eigeninteresse(s) zugunsten vs. zulasten Dritter.

    2. In der ökonomischen Modellbildung ist mit der Annahme des Eigeninteresses in formaler Hinsicht (homo oeconomicus) nur die analytische Aussage formuliert, dass Menschen das was sie tun, unter den gegebenen Umständen auch am ehesten wollen. Dies ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Aufstellung von Hypothesen über vermutliche Reaktionen auf Situationsänderungen. Dieses Verständnis von Eigeninteresse spielt u.a. in der Wirtschaftsethik eine Rolle, indem bei empfohlenen Maßnahmen auf Kompatibilität mit dem so verstandenen Eigeninteresse zu achten ist.

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