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auswärtige Tätigkeit

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: eine Tätigkeit des Steuerpflichtigen, die dieser außerhalb seiner Arbeitsstätte (und natürlich zugleich auch: außerhalb seiner Wohnung) verrichtet. Auswärtstätigkeiten müssen vorübergehend sein, d.h. nicht auf Dauer angelegt (sonst läge eine zweite regelmäßige Arbeitsstätte vor).

    2. Steuerliche Bedeutung: Kosten für beruflich veranlasste Fahrten sind normalerweise Betriebsausgaben bzw. Werbungkosten (§ 9 I EStG, § 4 IV EStG), jedoch existiert nur für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte eine Sonderregelung, wonach die Kosten nur mit einem pauschalierten Wert angesetzt werden können (die Entfernungspauschale). Aus dieser Diskrepanz folgt, dass die Fahrtkosten für alle übrigen beruflich veranlassten Fahrten  (eben die Fahrten für Auswärtstätigkeiten) mit ihren wirklichen Kosten angesetzt werden können.

    3. Gegensatz: Fahrten zur Arbeitsstätte, Entfernungspauschale.

    4. Fundstellen: R. 9.3 LStR 2008, R 9.4 LStR 2008.

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