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Körperschaft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zusammenschluss, der als juristische Person eigene Rechtsfähigkeit besitzt und durch Organe vertreten wird.

    2. Zu unterscheiden: a) Körperschaft des Privatrechts: Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Genossenschaftrechtsfähiger Verein.

    b) Körperschaft des öffentlichen Rechts: Körperschaften des öffentlichen Rechts.

    3. Besteuerung: Körperschaften unterliegen der Körperschaftsteuer.

    Vgl. auch: ausländische Körperschaft.

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