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ASEAN

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff und Merkmale: Association of South East Asian Nations, Wirtschaftsgemeinschaft südostasiatischer Länder; am 8.8.1967 in Bangkok durchgeführter Zusammenschluss.

    2. Ziele: Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Mitgliedsstaaten und Stärkung der politischen Stabilität innerhalb der Südost-Asien-Region.

    3. Organe: Gipfelkonferenz (alle drei Jahre), Ministerkonferenz (jährlich), ständiger Ausschuss.

    Tätigkeiten: Die Aktivitäten umfassen den Ausbau der Außenbeziehungen und die Formulierungen einer gemeinsamen Industrie-, Handels-, Landwirtschafts-, Bergbau-, Energie-, Verkehrs-, Forschungs-, Sozial-, Tourismus- und Kulturpolitik.

    Vgl. auch ASEAN Plus Drei.

     

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