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Revision von Weisungsbefugnis vom 10.02.2010 - 14:35

Weisungsbefugnis

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    Anordnungsbefugnis, Leitungsbefugnis, auch Befehlsgewalt; im Unterschied zum arbeitsvertraglich vermittelten Direktionsrecht die im Rahmen der Organisation durch Delegation festgelegte Kompetenz einer Instanz, hierarchisch untergeordneten organisatorischen Einheiten Weisungen zu erteilen.

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