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Rechtsaufsicht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Form der Überwachung der öffentlichen Verwaltung, bei der die aufsichtsführende Behörde nur die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns kontrolliert. Die Rechtsaufsicht ist die übliche Aufsichtsform in Angelegenheiten der Selbstverwaltung.

    Gegensatz: Fachaufsicht.

    Vgl. auch Dienstaufsicht.

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