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Delkredererisiko

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Debitorenrisiko, Zahlungsausfallrisiko, Inkassorisiko. 1. Charakterisierung: Das Delkredererisiko umfasst die Gefahr, dass der Käufer den im Kaufvertrag begründeten Zahlungsanspruch des Verkäufers (ganz oder teilweise) nicht bzw. nicht fristgerecht erfüllt. Neben der Hauptforderung bezieht sich das Delkredererisiko des Lieferanten auch auf eventuelle Schadensersatzforderungen und sonstige Nebenforderungen, die z.B. Verzugszinsen, Vertragsstrafen u.Ä. umfassen können.

    2. Erscheinungsformen: Das Delkredererisiko entsteht für den Verkäufer bei Zahlungsunfähigkeit, bei Zahlungsverzug oder bei Zahlungsunwilligkeit des Käufers. In der Praxis bestehen Definitionsprobleme dieser Erscheinungsformen des Delkredererisikos, z.B. weil Versicherungen bzw. der Bund auf dieser Grundlage den Schadenfall zu definieren haben.

    3. Risikobegrenzung: Die Verkäufer suchen das Delkredererisiko durch Vereinbarung sichernder Zahlungsbedingungen zu begrenzen. Das Delkredererisiko kann jedoch auch auf Versicherungen bzw. - bei Außenhandelsgeschäften - auf den Bund (Exporkreditgarantien des Bundes) gegen Zahlung einer Prämie bzw. eines Entgelts überwälzt werden. Überwälzt ist das Delkredererisiko regelmäßig auch bei Verkauf der Forderungen im Rahmen der Forfaitierung bzw. des Factoring.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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