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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Externes Rechnungswesen
    2. Logistik

    Externes Rechnungswesen

    der Einkauf von Waren ist buchhalterisch in der Finanzbuchhaltung auf dem Wareneinkaufskonto festzuhalten, wenn wirtschaftliches Eigentum (Verfügungsmacht) erlangt ist, also bes. auch dann, wenn die Ware mit einfachem, verlängertem oder erweitertem Eigentumsvorbehalt gekauft oder noch nicht bezahlt ist oder zur Verfügung des Käufers bei Dritten lagert.

    Logistik

    organisatorische Einheit mit den Aufgaben:
    (1) Annahme der von extern gelieferten Güter;
    (2) Feststellung, ob die gelieferten Güter mit Lieferschein und Bestellung übereinstimmen;
    (3) informatorische Erfassung;
    (4) Überprüfung der Quantität und Qualität.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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