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zugelassener Empfänger

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zur Beendigung eines Versandverfahrens bedarf es regelmäßig der Gestellung bei der Bestimmungszollstelle. Als Vereinfachung kann bewilligt werden, die Waren direkt zum Betrieb des Empfängers zu befördern und von dort aus die Bestimmungsstelle einzuschalten. Der zugelassene Empfänger muss an das IT-Verfahren ATLAS-Versand/NCTS (New Computerized Transit System) angeschlossen sein und im Versandverfahren mit Mitteln der Datenverarbeitung mit den Zollbehörden kommunizieren; Gegenteil: Zugelassener Versender.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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