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Kreditsicherung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten daran als Sicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten Krediten.
Möglichkeiten der Kreditsicherung:
(1) Belastung von Grundstücken durch Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden in das Grundbuch;
(2) Sicherungsübereignung oder Sicherungszession von Mobilien, bes. des Warenlagers;
(3) Verpfändung bzw. Beleihung von sonstigen Vermögenswerten, z.B. Lombardierung von Wertpapieren;
(4) Bürgschaftsübernahme durch Dritte (Bürgschaft) oder andere Verpflichtungserklärungen, z.B. Negativ- oder Positiverklärungen;
(5) Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren auf Ziel.
Vgl. auch Kreditsicherheiten.
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