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Kreditsicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Hingabe von Vermögenswerten oder Rechten daran als Sicherung des Gläubigers vor Verlusten aus gewährten Krediten.

    Möglichkeiten der Kreditsicherung:
    (1) Belastung von Grundstücken durch Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden in das Grundbuch;
    (2) Sicherungsübereignung oder Sicherungszession von Mobilien, bes. des Warenlagers;
    (3) Verpfändung bzw. Beleihung von sonstigen Vermögenswerten, z.B. Lombardierung von Wertpapieren;
    (4) Bürgschaftsübernahme durch Dritte (Bürgschaft) oder andere Verpflichtungserklärungen, z.B. Negativ- oder Positiverklärungen;
    (5) Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren auf Ziel.

    Vgl. auch Kreditsicherheiten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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