Direkt zum Inhalt

Gesundheitsförderung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2008 bleiben Leistungen des Arbeitgebers bis 500 Euro je Kalenderjahr steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG), wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zur Verbesserung des allg. Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung geleistet werden. Dies gilt auch für Zuschüsse an den Arbeitnehmer für externe Maßnahmen. Hierunter fällt jedoch nicht die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen in Sportvereinen und Fitnessstudios.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com