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Naturallohn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Sachlohn; unmittelbar in Sachgütern geleistete Form des Arbeitsentgelts; die einzig denkbare Lohnform in arbeitsteiligen Naturalwirtschaften, heute selten, da Naturallohn in den modernen Geldwirtschaften durch das Verbot des Trucksystems auf eine Ergänzung der (tariflich festgelegten) Barlohn-Vergütungen beschränkt ist (z.B. beim landwirtschaftlichen Deputat, Deputatkohle im Bergbau). Naturallohn wird nur mehr als zusätzliches Entgelt toleriert (z.B. private Geschäftswagennutzung) – Gegensatz: Geldlohn.

    Lohnsteuer: Bei der Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohns wird der Naturallohn pauschaliert dem Geldlohn zugeschlagen (Sachbezüge).

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