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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Mitunternehmerprinzip; Prinzip, eine Personengesellschaft nicht als eigenständiges Gebilde zu behandeln, sondern als Zusammenschluss gemeinsam handelnder Gesellschafter. Das gesamte Vermögen und Einkommen der Personengesellschaft wird steuerlich jedem Gesellschafter anteilig entsprechend seiner Beteiligungsquote zugerechnet.

    Vgl. auch Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), Mitunternehmer.

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